Darüber hinaus ist die bst Sanierungstechnik GmbH berechtigt ihnen nach folgenden Gesetzen und Verordnungen Dienstleistungen anzubieten.
• Zulassung nach § 39 Gefahrstoffverordnung
• SIGEKO (RAB 30)
• Arbeitsschutzkoordinator nach DGUV-Regel 101-004
• Sachverständiger BBodschV §18
Ist ein Zertifikat, dass für Sie relevant ist nicht aufgeführt?
Fragen Sie einfach bei uns nach, ob wir auch für Ihren speziellen Fall qualifiziert sind...
Die bst Sanierungstechnik GmbH ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAKKS) für eine Vielzahl von Probenahmeverfahren akkreditiert und somit berechtigt diese Verfahren einzusetzen um belastbare Ergebnisse ihrer Arbeit vorzulegen.
Für eine detaillierte Einsicht laden Sie sich bitte die bst Akkreditierungsurkunde Stand 2020 herunter oder
die Prüfliste Flexibilisierung